Friseurgutachter Ingo Wertenbruch
FriseurgutachterIngo Wertenbruch

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Quelle: RP/rl



Solingen (RP). Der Solinger Friseurmeister Ingo Wertenbruch ist öffentlich bestellter Sachverständiger für das Friseurhandwerk. Er begutachtet Leistungen und sorgt bei Verfahren, die vor Gericht landen, als Gutachter für Entscheidungsgrundlagen.

 
 
 
Ingo Wertenbruch in seinem Salon. Der Friseurmeister aus Solingen ist öffentlich bestellter Sachverständiger für das Friseurhandwerk. Er kann in ganz Deutschland angefordert werden, zu Leistungen seiner Kolleginnen und Kollegen zu begutachten. Foto: Olaf Staschik
Ingo Wertenbruch in seinem Salon. Der Friseurmeister aus Solingen ist öffentlich bestellter Sachverständiger für das Friseurhandwerk. Er kann in ganz Deutschland angefordert werden, zu Leistungen seiner Kolleginnen und Kollegen zu begutachten. Foto: Olaf Staschik

Die Kundin wünscht sich eine Dauerwelle, die ihrem Haar mehr Volumen verleiht. Der Friseur macht sich ans Werk, doch am Ende ist die Kundin nicht zufrieden, und der Fall beschäftigt am Ende die Gerichte. Ein Richter wird jedoch schwerlich beurteilen können, ob der Friseur gute Arbeit geleistet hat. Hier wird Ingo Wertenbruch aktiv. Der 55-jährige Friseurmeister ist Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf, einer von fünf im Kammerbezirk.

Seit 30 Jahren ist Ingo Wertenbruch, der aus einer Friseurfamilie kommt, schon Meister seines Fachs, und er freut sich, jetzt seine langjährigen Erfahrungen auch als Gutachter einbringen zu können. "Solche Gutachter haben hohe Rangstellung, sie sind so etwas wie die Professoren unter den Friseuren", sagt der Handwerksmeister, der mit seiner Frau Salons in Haan und Solingen führt.


Wenn Friseur und Kunde oder Kundin einen Gutachter in Anspruch nehmen, sind aller vorherigen Versuche um Einigung bereits gescheitert. Hier ist es Ingo Wertenbruchs Aufgabe, die Leistung des Friseurs sowohl nach künstlerischen Gesichtspunkten als auch vom handwerklichen Standpunkt zu begutachten. Gerade die künstlerische Seite, über die durchaus unterschiedliche Auffassungen herrschen können, sei für den Gutachter sehr schwierig. "Hier muss ein Gutachter mehr als meisterliche Fähigkeiten nachweisen, schließlich beurteilt er manchmal auch die Leistungen eines anderen Friseurmeisters", sagt der 55-Jährige, "wie kompetent die Gutachter sind, zeigt, dass man in 90 Prozent der Fälle ihren Aussagen folgt".


Doch dann lernte er seine Frau kennen, ebenfalls aus der Friseurbranche, zusammen besuchten beide die selbe Berufsschulklasse und später die Meisterschule, machten sich dann bald selbstständig und nannten ihre Salons "Il Clan", die Familie. "Schwester, Schwägerin, Schwager, alle sind im Friseurhandwerk", sagt Ingo Wertenbruch, ein Handwerk, das seiner Meinung nach unterschätzt wird.Das Friseurhandwerk hat Ingo Wertenbruch schon als Kind kennengelernt. Im Salon seiner Eltern am Broßhaus in Ohligs hatte er eigentlich beschlossen, niemals Friseur zu werden. "Wenn ich etwas von meinem Vater wollte, habe ich mich manchmal in der Reihe der wartenden Kunden gesetzt, wenn ich dann dran war, sprach ich mit meinem Vater, was zu besprechen war", schildert Ingo Wertenbruch die Überlastung seiner Eltern.


Als Gutachter nimmt der Friseurmeister auch Prüfungen ab von Friseuren, die aus dem europäischen Ausland kommen und hier ohne Meistertitel einen Salon eröffnen wollen. "Im Zuge eines immer freizügiger werdenden Europas kommt auch da viel Arbeit auf mich zu", sagt der Friseurmeister, der den Prüflingen dann vor allem in den Bereichen Hygiene, Arbeitsschutz und in der Mitarbeiterführung das entsprechende Fachwissen vermittelt.

Der unzufriedenen Kundin mit der in ihren Augen misslungenen Dauerwelle muss der Sachverständige unter Umständen sagen, dass sie zu viel von ihrem Friseur erwartet hat. Das wäre nach Aussagen von Ingo Wertenbruch der Fall, wenn der Friseur alles Mögliche getan hat, das Haar der Kundin aber einfach nicht mehr Volumen bekommt – auch wenn die Dauerwelle handwerklich noch so perfekt ist.

 

 

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Hat man Schadensersatzanspruch beim Friseur

WDR daheim + unterwegs Montag 26.05.14

Die meisten Deutschen suchen den Friseur fünf bis sechs Mal im Jahr auf. Und wer auf dem Stuhl sitzt, der erwartet natürlich seine Wunschfrisur. Doch nicht immer fällt das Ergebnis zur Zufriedenheit des Kunden aus. Vor kurzem erstattete eine 22-Jährige in Landshut Strafanzeige gegen ihren Friseur wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Grund: Sie lies ihre Haare färben, war aber mit dem Ergebnis unzufrieden, denn nach zwei Tagen war die Farbe bereits rausgewaschen. Beim erneuten Friseurbesuch bekam sie Haarausfall und Kopfhautjucken. Was kann man tun, wenn man mit Schnitt, Farbe oder Haarteil nicht zufrieden ist? Wann hat man Anspruch auf Schadenersatz, bzw. Schmerzensgeld?

Zur Klärung dieser Fragen haben wir heute Ingo Wertenbruch zu Gast, einen öffentlich bestellten und vereidigten Friseurgutachter aus Solingen. Er ist seit 30 Jahren Friseurmeister und fertigt Privat- und Gerichtsgutachten an.

Reklamationen

Friseur und Kunde gehen einen Werkvertrag ein. Deshalb sollte die Friseurleistung so sein wie abgesprochen. Bei mangelhafter Leistung muss man nicht zahlen, bzw. kann den Preis mindern. Der Friseur sollte aber die Chance bekommen, nachzubessern. Kommt man mit ihm nicht klar, kann man sich an die Innung wenden. Diese versucht, zwischen Friseurbetrieb und Kunde ein Einvernehmen zu erzielen. Wird das Haar oder die Kopfhaut dauerhaft geschädigt, besteht die Möglichkeit vor Gericht zu gehen und Schmerzensgeld zu fordern. Friseurgutachter untersuchen, ob der Friseur fachlich mangelhaft gearbeitet hat. Der Gutachter wird entweder vom Gericht oder privat beauftragt. Die Kosten für einen Friseurgutachter sind aber nicht günstig. Es lohnt sich nur, ihn privat einzuschalten, wenn es um einen hohen Betrag geht. Das kann z.B. bei einer Perücke, geschädigter Kopfhaut, schlechten Haarteilen oder dergleichen sein. Ein Friseurkunde sollte natürlich nur reklamieren, wenn es um fachliche Mängel geht oder eine andere Leistung erbracht wurde als abgesprochen. Gefällt einem die Frisur nicht, dann kann das auch eine reine Geschmacksfrage sein.

Stand: 22.05.2014, 15.00 Uhr 

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10 Fragen an Ingo Wertenbruch

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auf welchem die Vergleichsprüfung aufgebaut ist

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